Datenschutz

Ab 25.5.2018 gelten erwei­terte Daten­schutz­re­geln seitens der EU (DSGVO) und ein neues natio­na­les Datenschutzgesetz.

Verein­facht gesagt, ist das Anfer­ti­gen, Spei­chern und Verar­bei­ten von Doku­men­ten, die einer natür­li­chen Rechts­per­son zuge­ord­net werden können, vom Einver­ständ­nis dieser Person abhän­gig. Das gilt unab­hän­gig von der Doku­men­ta­ti­ons­form (Text, Bild, Ton…), dem Daten­for­mat und dem Spei­cher­me­dium, z. B. auch Papier. Andere Gesetze und Verord­nun­gen sehen aber weiter­hin in vielen Fällen das Spei­chern von perso­nen­be­zo­ge­nen Daten ohne Zustim­mung der Person vor. Man muss also künftig z. B. fragen, ob man die Tele­fon­num­mer eines anderen z. B. auf einer Papier­liste notie­ren oder an andere weiter­ge­ben darf. Der Spei­chernde hat eine umfang­rei­che Infor­ma­ti­ons­pflicht zu den gespei­che­ten Daten und dem Umgang mit diesen.

Vieles erscheint noch nebulös und wird sich wohl erst in der Praxis und durch Gerichts­ur­teile konkre­ti­sie­ren, z. B. in welcher Form die jewei­lige Zustim­mung zu ertei­len ist und wie ein Spei­chern­der den Nach­weis erbrin­gen kann, dass sie ihm irgend­wann erteilt wurde. Unklar ist auch noch, wie zu verfah­ren ist, wenn ein Vorgang ohne das Spei­chern perso­nen­be­zo­ge­ner Daten nicht ausführ­bar ist, z. B. wenn ein Bestel­ler das Spei­chern seiner Anschrift für die Liefe­rung nicht zulässt. Trotz vieler offener Fragen hat der VVM eine Daten­schutz­richt­li­nie formu­liert, die sicher­lich noch weiter fort­zu­schrei­ben und zu entwi­ckeln ist und nach­ste­hend als .pdf-Datei zur Verfü­gung steht. Insbe­son­dere wenn Sie meinen, dass Sie betrof­fen sein könnten, empfeh­len wir die Lektüre.